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Eine Reihe von Maßnahmen wie ein verlängerter Ausreisegewahrsam soll künftig verhindern, dass Abschiebungen im letzten Moment noch scheitern.
Nach längerem Tauziehen in der Ampel-Koalition verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz.
Um die Abschiebung von Ausländern ohne Bleiberecht zu erleichtern, wird unter anderem die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Zudem dürfen Behördenvertreter nun in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume betreten als nur das Zimmer des Abzuschiebenden. In der Vergangenheit scheiterten Abschiebungen immer wieder daran, dass die Betroffenen nicht mehr auffindbar waren.
Der Gesetzentwurf war in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden, weil die Grünen noch Nachbesserungen gefordert hatten. Auf ihr Drängen wird nun etwa sichergestellt, dass den Betroffenen ein Anwalt zur Seite gestellt wird. Darüber hinaus sieht das Gesetz ein härteres Vorgehen gegen Schleuser vor. Wegen Protesten von Menschenrechtsorganisationen soll ein nachträglich eingefügter Passus dabei klarstellen, dass die Seenotrettung von Flüchtlingen dadurch nicht kriminalisiert wird.