Die Polizei eskortiert Fahrzeuge von Autobahnmeisterei und Abschleppunternehmen (breite Lastwagen!) durch den Stau, in dem KEINE Rettungsgasse gebildet wurde.
Alle denken nur an das eigene Vorankommen... aber nicht daran, dass jemand kommt um für sie aufzuräumen und Platz zu schaffen. :-/
Wir sind nicht sicher, ob in diesem Bereich auf den Schildertafeln ein Lkw-Überholverbot beschildert war. Meist ist das so und gilt bis es ausdrücklich aufgehoben ist!
Wahrscheinlich wurde auch in den Verkehrsmeldungen genannt und über Funk durchgegeben, dass es auf der ganz linken Spur am Unfall vorbei geht.
Wie wir hier sehen ist das eine (Über-)Information die unserer Ansicht vermieden werden sollte, weil es auf der Straße für zu viel Dynamik sorgt: Viele Lastwagenfahrer haben sich schon früh auf der ganz linken Spur eingeordnet, obwohl sie (bis zum Hindernis) laut StVO dort nichts verloren haben (§ 7 Abs 3c)!
Video: Marcus Blumenthal
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Das Thema - bereits seit Jahr(zehnten)!!!
Es bleibt weiterhin ein großes Problem: Viele Fahrzeugführer bilden im Stau auf der Autobahn keine Rettungsgasse.
Erst wenn sich ihnen ein Einsatzfahrzeug nähert, beginnen Sie (bestenfalls) zu rangieren, um Platz zu machen - was viel zu lange dauert.
Aus diesem Grund besteht schon seit den 1970-er Jahren (!!!) die Pflicht, schon eine Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr stockt. Eben nicht erst wenn im Rückspiegel Blaulicht
Dieses Jahr werden für diesen Verstoß die Strafen erhöht!
"Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen."
Diese Strafen wurden bereits beschlossen, die Gesetzesänderung steht noch aus.
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