Das Kabinett hat den Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und Konsequenzen aus dem weitreichenden Urteil des Verfassungsgerichts von Mitte November gezogen. Der Bund wird damit im vierten Jahr in Folge mehr Schulden aufnehmen als eigentlich erlaubt und muss dafür die Schuldenbremse aussetzen. Statt 45 Milliarden Euro wie ursprünglich geplant sollen es nun rund 70 Milliarden Schulden sein. Dafür muss durch den Bundestag erneut eine außergewöhnliche Notlage festgestellt werden. Dies soll im Dezember passieren.
Als Begründung für den Schritt verweist Finanzminister Christian Lindner (FDP) in seiner Vorlage auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Mit den höheren Schulden sind aber keine höheren Ausgaben verbunden – vielmehr wird die Finanzierung der bereits ausgezahlten Energiepreisbremsen korrigiert, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Gesichert werden auch zwei Milliarden Euro, die den Krankenhäusern für kommendes Jahr zur Bewältigung der Energiekrise zugesagt worden waren.
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